Sehr geehrte Frau Landrätin Bischof,
nach den Starkregenereignissen 2013/2014 mit erheblichen Überschwemmungen und entsprechenden Schäden im gesamten Landkreisgebiet, mit den Schwerpunkten im Einzugs- und Mündungsgebiet von Castellbach und der Schwarzach, wurde von den betroffenen Gemeinden im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Gewässer III. Ordnung entsprechende Planungen zur Abwehr von Hochwasserereignissen erstellt. Leider wurde in dieser Hinsicht für die Schwarzach, Gewässer II Ordnung, keine weitere Planungen vom zuständigen WWA Würzburg/Aschaffenburg in Auftrag gegeben. Auf entsprechende Anfragen und Eingaben von Gemeinden und Landkreis wird hier vor allem auf den Personalnotstand in der Behörde verwiesen. Dies kann im Grunde so nicht hingenommen werden. Bürgerinnen und Bürgern sollte der höchstmögliche Schutz vor solchen Ereignissen gewährt werden.
Das aufgrund von besonderen Wetterumständen entstandene Starkregenereignis im Juli 2021, bei dem Pegelhöchststände von bisher nie bekannten Ausmaß erreicht wurden, führte zu erheblichen Überschwemmung , die wiederum erhebliche Schäden von teilweise verheerenden Auswirkungen in den betroffenen Gebieten verursacht haben. Wir können uns alle an die Bilder aus den Gemeinden im Steigerwaldvorland wie Prichsenstadt, Wiesentheid und vor allem im Mündungsbereich der Schwarzach erinnern.
Prognosen von ausgewiesenen Fachleuten gehen davon aus, dass auch zukünftig eine hohe Zunahme an Starkregenereignissen aufgrund der fortschreitenden Klimaveränderung zu erwarten ist.
Das ist besorgniserregend und erhöht den Handlungsdruck auf alle beteiligten Kommunen und Behörden. Zumal davon auszugehen ist, dass die vorhanden Hochwasserpläne aufgrund der Annahme eines Jahrhundert - Hochwasser erstellt sind – also eine Pegelhöhe und Abflussmenge, die im statistischen Mittel einmal alle 100 Jahre erreicht oder überschritten wurde. Die letzten Starkregenereignisse lagen aber innerhalb von 8 Jahren und bei dem erreichten Pegelstand weit über die bisherigen Annahmen für ein Hundertjähriges – Hochwasser. Diese Faktenlage und die Einschätzungen von Fachleuten lassen den Schluss zu, dass eine größere Anzahl an Starkregenereignissen auch in unserem Landkreis Kitzingen zu einer erhöhten Gefahrenlage führt und die bisherigen Berechnungen nicht mehr aktuell sind. Obwohl die Zuständigen beim Unterhalt der Gewässer II. und III. Ordnung nicht primär beim Landkreis liegen, sehen wir grundsätzlich die Landkreise in einer entsprechenden Verantwortung. Wenn auch die hiesigen Niederschlagsmengen, die zu Ausnahmesituationen geführt haben, in keinem Verhältnis zu den jüngsten Niederschlagsmengen in NRW und Rheinland-Pfalz stehen.
Wir benötigen für unsere Region ein ganzheitliches Handlungskonzept. Beispielsweise könnte ein „Starkregen-Risiko-Management“ aufgestellt werden. Hier sollen bei konkreten Wettermeldungen und sich abzeichnenden Starkregenereignisse die Gefahrenbereiche identifiziert und Risiken bewertet werden. Entsprechende Maßnahmen und konkrete Handlungskonzepte sind hier erforderlich. Da hier das gesamte Steigerwaldvorland betroffen ist, sollte dies von den Landkreisen bzw. von der Regierung Unterfranken im Rahmen des Katastrophenschutzes angegangen werden. Diese könnte in Zusammenarbeit mit der bestehenden Rettungsleitstelle entstehen.
Es stellt sich für uns auch die Frage:
Ist der aktuelle Bevölkerungs- und Katastrophenschutz im Landkreis in Personal und Sachausstattung so aufgestellt, dass die Bevölkerung von den Folgen von außergewöhnlichen Starkregenereignisse geschützt werden kann? Und wie sieht es in Sachen Funktionalität und Aktualität bestehender Alarmierungsprozesse für die Bevölkerung aus?
Die SPD Kreistagsfraktion ist sich durchaus bewusst, dass der Landkreis im Bereich des Katastrophenschutz schon bisher seinen Aufgaben und Verpflichtungen nachgekommen ist. Und bei den letzten Starkregenereignissen und Orkanschäden schnelle und unbürokratische Hilfe geleistet hat.
Wir wissen aber auch dass für unsere Gemeinden eine entsprechende Unterstützung bei Behörden und der Regierung durch den Landkreis hilfreich ist. Es ist auch klar, dass der Landkreis Kitzingen aufgrund der Komplexität alleine diese Probleme nicht bewältigen kann und es ein Zusammenwirken aller Ebenen braucht um den Bürgerinnen und Bürgern den bestmöglichsten Schutz zu gewähren.
Wichtig wäre für uns auch die Beratungsmöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger zu verstärken, wie sie ihr Eigentum individuell besser vor solchen Ereignissen schützen können.
Wir sehen aber auch besonders im Bereich der Alarmierungsprozesse eine Notwendigkeit und Dringlichkeit wenn es um den Hochwasserschutz und den damit verbundenen Gefahren für Leib und Leben geht. Auch hier sehen wir eher eine Lösung im überregionalen Katastrophenschutz und Alarmierungsbereich. Aber solche Themen müssen halt auch angesprochen werden. Wir bitten sie, sehr geehrte Frau Landrätin Bischof dies auch energisch und zeitnah mit der Regierung und den Nachbarlandkreisen zu tun.
Mainbernheim, 11.10.2021
Robert Finster
Fraktionsvorsitzender